Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Bioabfälle können Sie entsorgen

  • in einer separaten Biotonne,
  • in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen),
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
  • durch Eigenkompostierung oder
  • im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.

Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.

Ablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.

Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie möchten Bioabfall entsorgen.

Bioabfälle sind zum Beispiel

  • Gemüse- und Obstreste,
  • Balkon- und Topfpflanzen,
  • benutzte Kaffeefilter und Teebeutel aus Naturfasern,
  • feste Speisereste,
  • feste Altspeisefette,
  • altes Brot,
  • Eierschalen,
  • Fallobst,
  • Laub,
  • Rasenschnitt,
  • kleiner Heckenschnitt.

wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!

Gebühren

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung).

Rechtsgrundlagen

keiner

Der Text dient ausschließlich der Information.

 
 

Zuständiges Amt

Landratsamt Böblingen

Parkstr. 16
71034 Böblingen

Mo - Fr | 08.30 - 12.00 Uhr
Do | 13.30 - 18.00 Uhr