Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Bekanntgabe von:
1. Beabsichtigte Öffentliche Ausschreibungen
2. Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen
3. Freihändige Vergaben
4. Bekanntgabe erfolgter Vergaben
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL/A und B:
Die Vergabe- und Leistungsordnung für Bauleistungen ist ein in der Bundesrepublik Deutschland gültiges, dreiteiliges Klausel Werk von Vorschriften über die Vergabe (VOB/A), die Ausführung (VOB/B) und die technischen Vertragsbedingungen (VOB/C) von und für Bauleistungen
Die VOL ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und (Dienst-) Leistungen, ausgenommen Bauleistungen. Die VOL/A beinhaltet allgemeine Bestimmungen für die Vergabe der Leistung und die VOL/B allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Leistungen.
Um die Transparenz des Vergabegeschehens zu gewährleisten, werden Aufträge nach VOL und VOB ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer unverzüglich für die Dauer von mindestens sechs Monaten hier veröffentlicht.
Aufträge nach VOB werden nach § 19 bzw. 20 VOB/A bei freihändigen Vergaben ab 15.000 € und beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer unverzüglich für mindestens sechs Monate hier veröffentlicht.
Weiterhin werden öffentliche Ausschreibungen für mindestens sechs Monaten hier veröffentlicht.