Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Gebühren werden jeweils für 12 Monate erhoben. Der Elternbeitrag ist auch während den Ferien oder bei vorübergehendem Fehlen des Kindes durch Krankheit oder anderweitiger Abwesenheit und bei amtlich angeordneter Schließung des Kindergartens von weniger als 2 Monate Dauer in voller Höhe zu bezahlen. Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum 31.08. des Austrittsjahres zu entrichten. Bei kurzzeitigem Ausscheiden von weniger als 2 Monaten gilt der Kindergartenbesuch als nicht unterbrochen.
Ab dem 01.09.2023 werden folgende Kindergartengebühren erhoben:
zusätzlich zur Grundgebühr für die Regelbetreuung und ggf. zur Ganztagesgebühr
Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Buchenweg und im Kindergarten Schneckenburg wird einheitlich ohne Differenzierung, wie oft diese Betreuungszeit in Anspruch genommen wird, eine Frühbetreuungsgebühr in Höhe von 16,00 €/Monat erhoben.
Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Erlachaue wird eine Frühbetreuungsgebühr in folgender Staffelung erhoben:
1 Tag | 11,00 € / Monat |
2 Tage | 16,00 € / Monat |
3 Tage | 22,00 € / Monat |
4 Tage | 27,00 € / Monat |
5 Tage | 32,00 € / Monat |
Bei 1 Kind in der Familie | 156,00 € / Monat |
Bei 2 Kindern in der Familie | 120,00 € / Monat und Kind |
bei 3 Kindern in der Familie | 81,00 € / Monat und Kind |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 27,00 € / Monat und Kind |
zusätzlich zur Grundgebühr für die Regelbetreuung und ggf. zur Ganztagesgebühr
Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Buchenweg wird eine Frühbetreuungsgebühr in folgender Staffelung erhoben:
1 Tag | 16,00 € / Monat |
2 Tage | 24,00 € / Monat |
3 Tage | 32,00 € / Monat |
4 Tage | 40,00 € / Monat |
5 Tage | 48,00 € / Monat |
Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Erlachaue wird eine Frühbetreuungsgebühr in folgender Staffelung erhoben:
1 Tag | 32,00 € / Monat |
2 Tage | 48,00 € / Monat |
3 Tage | 65,00 € / Monat |
4 Tage | 81,00 € / Monat |
5 Tage | 97,00 € / Monat |
Für die Betreuung von Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bis zum Ende des Monats, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden, folgende Gebühren erhoben:
Bei 1 Kind in der Familie | 461,00 € / Monat |
bei 2 Kindern in der Familie | 343,00 € / Monat und Kind |
bei 3 Kindern in der Familie | 232,00 € / Monat und Kind |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 92,00 € / Monat und Kind |
zusätzlich zur Grundgebühr für die Regelbetreuung und ggf. zur Frühbetreuungsgebühr
Bei 4 x wöchentlicher Nutzung | 223,00 € / Monat und Kind |
Bei 3 x wöchentlicher Nutzung | 176,00 € / Monat und Kind |
Bei 2 x wöchentlicher Nutzung | 120,00 € / Monat und Kind |
Bei 1 x wöchentlicher Nutzung | 66,00 € / Monat und Kind |
Bei einer ein-, zwei- oder dreimaligen wöchentlichen Nutzung ist der Nutzungstag bindend zu benennen. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie das Betreuungsangebot gleichzeitig, so ermäßigt sich die Gebühr für das 2. Kind und jedes weitere Kind um 50 %. Für Alleinerziehende ermäßigt sich die Gebühr um 30 %. Es wird nur ein Ermäßigungsmerkmal anerkannt.
Sachbearbeitung Kinderbetreuungsangelegenheiten
DG 3
Tel.: 07031/7474-23
Fax: 07031/7474-10