Die Gebühren werden jeweils für 12 Monate erhoben. Der Elternbeitrag ist auch während den Ferien oder bei vorübergehendem Fehlen des Kindes durch Krankheit oder anderweitiger Abwesenheit und bei amtlich angeordneter Schließung des Kindergartens von weniger als 2 Monate Dauer in voller Höhe zu bezahlen. Für Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum 31.08. des Austrittsjahres zu entrichten. Bei kurzzeitigem Ausscheiden von weniger als 2 Monaten gilt der Kindergartenbesuch als nicht unterbrochen.

Ab dem 01.09.2023 werden folgende Kindergartengebühren erhoben:

Betreuung für Kinder ab dem 3. Lebensjahr (Kindergarten)

Frühbetreuung

zusätzlich zur Grundgebühr für die Regelbetreuung und ggf. zur Ganztagesgebühr

Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Buchenweg und im Kindergarten Schneckenburg wird einheitlich ohne Differenzierung, wie oft diese Betreuungszeit in Anspruch genommen wird, eine Frühbetreuungsgebühr in Höhe von 16,00 €/Monat erhoben.

Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Erlachaue wird eine Frühbetreuungsgebühr in folgender Staffelung erhoben:

1 Tag 11,00 € / Monat
2 Tage 16,00 € / Monat
3 Tage 22,00 € / Monat
4 Tage 27,00 € / Monat
5 Tage 32,00 € / Monat

Grundgebühren

Bei 1 Kind in der Familie 156,00 € / Monat
Bei 2 Kindern in der Familie 120,00 € / Monat und Kind
bei 3 Kindern in der Familie 81,00 € / Monat und Kind
bei 4 und mehr Kindern in der Familie 27,00 € / Monat und Kind

Betreuung für Kinder unter 3 Jahren (Krippe)

Frühbetreuung

zusätzlich zur Grundgebühr für die Regelbetreuung und ggf. zur Ganztagesgebühr

Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Buchenweg wird eine Frühbetreuungsgebühr in folgender Staffelung erhoben:

1 Tag 16,00 € / Monat
2 Tage 24,00 € / Monat
3 Tage 32,00 € / Monat
4 Tage 40,00 € / Monat
5 Tage 48,00 € / Monat

Für die Frühbetreuung im Kinderhaus Erlachaue wird eine Frühbetreuungsgebühr in folgender Staffelung erhoben:

1 Tag 32,00 € / Monat
2 Tage 48,00 € / Monat
3 Tage 65,00 € / Monat
4 Tage 81,00 € / Monat
5 Tage 97,00 € / Monat

Grundgebühren

Für die Betreuung von Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bis zum Ende des Monats, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden, folgende Gebühren erhoben:

Bei 1 Kind in der Familie 461,00 € / Monat
bei 2 Kindern in der Familie 343,00 € / Monat und Kind
bei 3 Kindern in der Familie 232,00 € / Monat und Kind
bei 4 und mehr Kindern in der Familie 92,00 € / Monat und Kind

Gebühren für die Ganztagesbetreuung (Krippe und Kindergarten)

Ganztagesgebühr Kinderhaus Buchenweg und Kinderhaus Erlachaue

zusätzlich zur Grundgebühr für die Regelbetreuung und ggf. zur Frühbetreuungsgebühr

Bei 4 x wöchentlicher Nutzung 223,00 € / Monat und Kind
Bei 3 x wöchentlicher Nutzung 176,00 € / Monat und Kind
Bei 2 x wöchentlicher Nutzung 120,00 € / Monat und Kind
Bei 1 x wöchentlicher Nutzung 66,00 € / Monat und Kind

Bei einer ein-, zwei- oder dreimaligen wöchentlichen Nutzung ist der Nutzungstag bindend zu benennen. Besuchen zwei oder mehr Kinder einer Familie das Betreuungsangebot gleichzeitig, so ermäßigt sich die Gebühr für das 2. Kind und jedes weitere Kind um 50 %. Für Alleinerziehende ermäßigt sich die Gebühr um 30 %. Es wird nur ein Ermäßigungsmerkmal anerkannt.

 
 

Ansprechpartnerin

Melanie Schütz

Sachbearbeitung Kinderbetreuungsangelegenheiten
DG 3

Tel.: 07031/7474-23
Fax: 07031/7474-10