Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Gemeinde Altdorf als Meldebehörde ist nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet einmal jährlich auf das Widerspruchsrecht von Datenübermittlungen hinzuweisen.
Jeder Hauseigentümer in Altdorf kann den Wasser-Zählerstand der Gemeindeverwaltung selbst mitteilen. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit bis 31.12.2024.
Seit Montag sind wir wieder zu den regulären Öffnungszeiten im Rathaus, Kirchplatz 5, für Sie da