Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

Gemäß § 79 GemO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung nach § 80 Abs.1 GemO. Nach § 1 Abs. 1 GemHVO besteht dieser aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan.

Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt zu gliedern. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) soll unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden nach § 80 Abs. 2 GemO i.V.m. § 24 Abs. 1 GemHVO.

Gemäß § 1 Abs. 3 GemHVO ist dem Haushaltsplan

  • ein Vorbericht mit komprimiertem Überblick über die Haushaltswirtschaft,
  • ein Finanzplan mit dem ihm zugrunde liegenden Investitionsprogramm,
  • eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität,
  • eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
  • eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen, Rückstellungen und Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres,
  • eine Übersicht über die Budgets beizufügen.

Hier können Sie sich den aktiellem Haushaltsplan der Gemeinde Altdorf als pdf-Datei herunterladen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

 
 

Ansprechpartner

Ingo Ruhmund

Leiter des Finanzwesens
EG 4

Tel.: 07031/7474-19
Fax: 07031/7474-10