Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Gemäß § 79 GemO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung nach § 80 Abs.1 GemO. Nach § 1 Abs. 1 GemHVO besteht dieser aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan.
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt zu gliedern. Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) soll unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen werden nach § 80 Abs. 2 GemO i.V.m. § 24 Abs. 1 GemHVO.
Gemäß § 1 Abs. 3 GemHVO ist dem Haushaltsplan
Hier können Sie sich den aktiellem Haushaltsplan der Gemeinde Altdorf als pdf-Datei herunterladen.