Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam
Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Mo - Fr 7.30 - 12.00 Uhr
Mo 15.00 - 18.00 Uhr
Nachmittag nur nach Vereinbarung
Do 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus
Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr
Do 16.00 - 18.00 Uhr
 
 

Starkregenrisikomanagement (SRRM) und Flussgebietsuntersuchung (FGU)

Bürgerinformationsveranstaltung am 28. November 2022

Mehr als 100 Interessierte waren in die Festhalle gekommen, um sich über die Ergebnisse des Starkregenrisikomanagements und der Flussgebietsuntersuchung zu informieren. Herr Sune Wlokas vom Büro Wald & Corbe erläuterte die Untersuchungsergebnisse und ein erstes Lösungskonzept ausführlich und beantwortete Fachfragen. Ein vollständiger Schutz vor Hochwasser- oder Starkregenschäden kann dabei auch bei optimierten kommunalen Maßnahmen nicht erfolgen. Deshalb ist es in erster Linie wichtig, dass Eigentümer von Hochwasser- oder Starkregen gefährdeten Objekten selbst tätig werden. Sehr ausführlich ging Herr Wlokas deshalb auf das Thema "Eigenschutz" ein.

Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet eine jede Person, sich im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Schadensvorsorgen und zum Schutz vor Hochwasserfolgen zu treffen. Grundstückseigentümer sollten also grundsätzlich überprüfen, ob und in welchem Ausmaß ihr Grundstück hochwasser- oder starkregengefährdet ist, um dann geeignete Schutzmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Die Sicherung von Kellerabgängen, Lichtschächten, Fenstern und Türen, von Einfahrten und Eingängen sowie von Tiefgaragen - schon einfache Barrieren oder eine Erhöhung des Lichtschachts können größere Wasserschäden am und im Gebäude verhindern.

Einige Anregungen sowie zahlreiche weiterführende Links sind in der Präsentation des Büros Wald & Corbe einzusehen.

Eigenvorsorge - mögliche Schwachstellen an Gebäuden

Vorstellung der Untersuchungsergebnisse am 15. November 2022

In der Nacht vom 31.05. auf 01.06.2018 ging ein verheerendes Unwetter über Altdorf nieder. Es traten sowohl durch breitflächig über die Hangflächen auf die Ortslage zufließende Wassermassen als auch durch die Überlastungen der Gewässer größere Schäden auf. Unmittelbar nach dem Ereignis wurde die aktuelle Schadenslage im Rahmen einer öffentlichen Begehung und einer Bürgerinformationsveranstaltung erhoben und aufgearbeitet. Fachleute des Wasserwirtschaftsamts und des Büros WALD & CORBE waren hierbei mit einbezogen worden.

Auch wenn es nicht möglich sein wird, sich gegen solch extreme Starkregenereignisse vollständig zu schützen, zeigten die Überflutungsschäden die Notwendigkeit einer Verbesserung des Hochwasserschutzes in Altdorf deutlich auf. Es zeigte sich, dass zum einen die Flussgebietsuntersuchung aus dem Jahr 2012 fortgeschrieben und zum anderen erstmals eine Gefährdungs- und Risikoanalyse zu starkregenrisikobedingten Überflutungen im Bereich der Gemeinde Altdorf erarbeitet werden soll.

Die Erarbeitung beider Untersuchungen verzögerte sich unglücklicherweise um ca. 2 Jahre. Die Grundlage für beide Untersuchungen ist eine Laserscanbefliegung durch die LUBW, die die notwendigen Berechnungsdaten liefern sollte. Der Bereich Böblingen wurde zwar 2018/2019 beflogen, aber leider waren ausgerechnet die Befliegungsdaten für Altdorf nicht verwertbar und mussten deshalb mehrfach nachgearbeitet werden. Allerdings konnte die Gemeinde Altdorf aufgrund des verzögerten Untersuchungsbeginns von er erstmals möglichen kombinierten Förderung von SRRM (Fördersumme 45.300,00 €) und FGU (Fördersumme 52.000 €) durch das Land Baden-Württemberg profitieren. Beide Untersuchungen werden mit 70 % gefördert.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 15. November 2022 wurden die Untersuchungsergebnisse vorgestellt.

Ergebnisse der fortgeschriebenen Flussgebietsuntersuchung (FGU)

Für das Untersuchungsgebiet Altdorf wurde nun das im Rahmen der früheren Flussgebietsuntersuchung aufgebaute hydrologische Flussgebietsmodell anhand der neu erhobenen Daten (Orts- und Außengebietsentwässerung, abgelaufenen HW-Ereignissen, Planunterlagen, DGM, Vermessung, …) aktualisiert und angepasst. Mit dem hydrologischen Flussgebietsmodell werden die Abflussverhältnisse im Untersuchungsgebiet räumlich sehr detailliert nachgebildet. Ergänzend zur Aktualisierung des hydrologischen Flussgebietsmodells wurde ein neues zweidimensionales hydrodynamisch-numerisches (2D-HN-) Modell aufgebaut und angepasst. Auch dieses basiert auf den neuesten Daten (DGM, Vermessung, …). Für die langen verdolten Bereiche wurden hierfür besser geeignete Kanalnetzmodelle angepasst. Nachgebildet werden mit den hydraulischen Modellen die Innerortsbereiche der Gewässer Altdorfer Würm/Würm, Erlesgraben und Erlachgraben.

Im Rahmen einer Bestandsanalyse wurden dabei mit den hydrologisch-hydraulischen Modellen statistische HW-Ereignisse unterschiedlicher Jährlichkeiten nachgerechnet. Außerdem wurde zur Modellkalibrierung das Fronleichnamshochwasser von 2018 nachgerechnet. Die Bestandsanalyse ergab, dass an den Hauptgewässern derzeit ab ca. 20-jährlichen Ereignissen mit innerörtlichen Überlastungen zu rechnen ist. Die Ortslage Altdorf ist damit weit von dem nach Landesempfehlung vorgeschlagenen (50- bis) 100-jährlichen HW-Schutzgrad entfernt. Eine Verbesserung des HW-Schutzes entlang der Gewässer ist daher anzustreben.

Dass eine starke Gefährdung von Altdorf besteht, zeigte auch das Hochwasserereignis vom 31.05/01.06.2018. Beim Fronleichnamshochwasser entstanden im Ortsbereich bereichsweise verheerende Überflutungen. Auswertungen radargemessener Regen und der aufgenommenen HW-Marken ergaben, dass das Ereignis entlang der Gewässer bereichsweise als ein ca. 1000-jährliches Ereignis eingestuft werden kann.

Beim Fronleichnamshochwasser 2018 kam es nicht nur zu Schäden durch Überlastungen der Hauptgewässer, sondern auch durch flächenhaft auf die Ortslage zufließendes Hangwasser. Wie Auswertungen der Feuerwehreinsätze zeigen, kam es zu weiteren Schadensereignissen durch Hangwasser. Die vom Hangwasser ausgehende Gefährdung ist damit wesentlich größer als die von den Hauptgewässern ausgehende Gefahr. Deshalb wurde parallel zur Fortschreibung der FGU-Altdorf eine Starkregenrisikomanagementuntersuchung nach dem Landesleitfaden ausgearbeitet.

Ergebnisse zur Untersuchung des Starkregenrisikomanagements (SRRM)

Die im Rahmen der SRRM-Untersuchung erstellten Wassertiefenkarten bestätigten die starke Gefährdung durch Hangwasser. Für die Ortslage Altdorf wurde aufgrund eines unzureichenden Schutzgrads an den Gewässern eine Hochwasser-Schutzkonzeption entwickelt. Analog wurde im Rahmen der SRRM-Untersuchung ein Handlungskonzept erstellt, das den Schutz vor Außengebietswasser verbessern soll. Es handelt sich dabei um ein Gesamtkonzept (FGU, SRRM) mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen. Die Auslegung der Maßnahmen erfolgte dabei auf 100-jährliche HW-Ereignisse. Dies fand in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt statt.

Untersuchungsergebnisse und Lösungskonzept

Aus der Untersuchung zum Starkregen ergibt sich die Notwendigkeit, das entstehende Hangwasser geordnet in das Gewässernetz überzuleiten. Dies beeinflusst wiederum das Abflussverhalten der Gewässer. Es wird deshalb notwendig werden, Rückhaltungen an der Würm/Erlesgraben und an der Altdorfer Würm sowie ergänzende Maßnahmen an Altdorfer Würm (Umgestaltung Verdolungseinlauf Altdorfer Würm und Austausch der 1. Haltung) baulich umzusetzen. Für diese Einzelmaßnahmen fanden Kostenschätzungen (Kostenannahmen) statt. Die Gesamtkosten aller Maßnahmen wurden dabei auf ca. 6,4 – 7,2 Mio. € geschätzt.

Die Gemeinde Altdorf strebt eine Umsetzung der Hochwasser-Schutzmaßnahmen an. Aufgrund der hohen Kosten ist dies allerdings nur bei einer finanziellen Beteiligung durch das Land machbar. Voraussetzung für eine Förderung der Maßnahmen ist der Nachweis von deren Wirtschaftlichkeit. Diese konnte im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) gezeigt werden. Bei einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von ca. 9:1 ist eine Umsetzung der Maßnahmen auch ökonomisch äußerst sinnvoll. Der nächste Schritt wird der Einstieg in die konkrete Planung sowie eine enge Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart als zuschussgewährender Stelle sein.

Zug um Zug sollen nun die erforderlichen Schutzmaßnahmen geplant, finanziert und umgesetzt werden. Eine erste Maßnahme wird die Aufdimensionierung der Erlachdole zwischen Furtweg und Seeweg in der Ortsdurchfahrt sein, die im Jahr 2024 in Angriff genommen wird.

Informationsmaterial zum Thema Hochwasser

Hochwasser
Warnsysteme
 
 

Karin Grund

Hauptamtsleiterin
OG 8, Anmeldung über OG 4

Tel.: 07031/7474-20
Fax: 07031/7474-10

Anja Heil

Stv. Hauptamtsleiterin
OG 7

Tel.: 07031/7474-13
Fax: 07031/7474-10