Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Möchten Sie ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen, benötigen Sie dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Diese Genehmigung können Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") erhalten.
Hinweis: Ausschließlich zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Sie als Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") ohne Genehmigung abbrennen. Die zulässigen Abbrandzeiten können durch die Gemeinde- oder Stadtverwaltung weiter eingeschränkt sein.
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Rechtsanspruch.
Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Sie keine Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 erwerben und abbrennen.
Das gleiche gilt für die in § 20 Absatz 4 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffrecht aufgelisteten Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie zum Beispiel Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse.
Sie müssen die Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie müssen den Antrag schriftlich stellen.
Je nach Angebot der Stadt- oder Gemeindeverwaltung steht Ihnen das Formular zum Herunterladen zur Verfügung. Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie den Antrag formlos einreichen.
In diesem Antrag sollten Sie mindestens den Anlass, das Datum,den geplanten Anfang und das Ende der Veranstaltung sowie den Veranstaltungsort angeben.
Erst, nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erwerben. Diese erhalten Sie beispielsweise in einem Feuerwerksbetrieb oder in einem Online-Shop im Internet.
Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Auflagen können beispielsweise sein:
Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Es gelten die von Ihrer Kommune in der Gebührensatzung zum Sprengstoffrecht festgelegten Gebührensätze.
kein
Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf
Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf
Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Verwaltung: Montag bis Freitag von 9:00-12:00 Uhr
Donnerstag zusätzl. von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr