Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Im Ausland lebende Deutsche, die bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Sie müssen die Eintragung mit einem Formular beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.
Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung erhalten Sie bei:
Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Der Antrag muss der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, können Sie den persönlich unterschriebenen Antrag auch per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermitteln.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt zugleich als Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines.
Wenn Sie den Wahlschein erhalten, wissen Sie daher, dass Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie erhalten mit ihm auch Ihre Briefwahlunterlagen.
Wenn die zuständige Stelle Ihren Antrag ablehnt, werden Sie informiert.
keine
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die
Für die postalische Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.
Kirchplatz 5
71155 Altdorf
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr