Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 25.11. bis 29.11.2024 geschlossen.

In der Woche vom 25.11. bis 29.11.2024 zieht die Gemeindeverwaltung wieder ins Rathaus, Kirchplatz 5, um. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

In ganz dringenden Notfällen (Sterbefall, Expressreisepass) erreichen Sie ab Donnerstagnachmittag (28.11.2024) unsere Zentrale unter 07031-7474-0.

Ab Montag, 02.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Rathausteam

Jägerprüfung - Zulassung beantragen

Sie dürfen die Jagd nur dann ausüben, wenn Sie einen gültigen Jagdschein besitzen. Um einen Jagdschein zu erhalten, müssen Sie erfolgreich die Jägerprüfung ablegen.

In der Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse in fünf Prüfungsfächern nachweisen:

  • Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung
  • Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
  • Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Führung und Einsatz von Jagdhunden, tierschutz- und artgerechte Haltung von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen bei der Jagd
  • Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
  • Wildkrankheiten und Behandlung des erlegten Wildes (insbesondere Erkennungsmerkmale der wichtigsten Wildkrankheiten, hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Lebensmittels Wildbret)

Diese Kenntnisse können Sie sich in einem anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung aneignen.

Zum Lehrgang gehören eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Er umfasst mindestens 130 Stunden zuzüglich Schießausbildung.

Ablauf

Sie müssen sich rechtzeitig zur Jägerprüfung anmelden.

Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung erhalten Sie von der Prüfungsstelle eine schriftliche Einladung (Ladung). Dadurch sind Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Sie legen die Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss ab, der aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern besteht.

Die Prüfung besteht aus drei Teilen:

  • Schriftliche Prüfung: die oben genannten fünf Prüfungsfächer mit je 25 Fragen; Multiple Choice-Fragen aus einem bekannten Fragenkatalog; mindestens 13 richtige Antworten pro Fach sind zum Bestehen nötig.
  • Waffenhandhabungsprüfung und Schießprüfung: Prüfen des sicheren praktischen Umgangs mit Lang- und Kurzwaffen. Waffenhandhabung und Schießen werden gemeinsam geprüft und gewertet.
  • Mündlich-praktische Prüfung: Beantwortung mündlicher Fragen und Abfrage beziehungsweise Demonstration praktischer Tätigkeiten und Kenntnisse aus allen oben ganennten fünf Prüfungsfächern, 15 Minuten Prüfungszeit pro Fach.

Unterlagen

  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
  • wenn Sie minderjährig sind: schriftliche Einverständniserklärung Ihrer gesetzlichen Vertreter
  • Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr

Voraussetzungen

  • Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang einer anerkannten Ausbildungsstätte
  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Mindestalter bei Ablegen der schriftlichen Prüfung: 15 Jahre

Gebühren

Es fallen Kosten für den Ausbildungslehrgang und die Prüfungsgebühren an.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.

Rechtsgrundlagen

kein

 
 

Zuständiges Amt

Landratsamt Böblingen

Parkstr. 16
71034 Böblingen

Mo - Fr | 08.30 - 12.00 Uhr
Do | 13.30 - 18.00 Uhr