Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.

Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.

Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.

Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.

Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.

Ablauf

Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.

Unterlagen

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
  • Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlagen

Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

 
 

Ansprechpartner

Karin Grund

Hauptamtsleiterin

OG 8, Anmeldung über OG 4

Tel.: 07031/7474-20
Fax: 07031/7474-10

Melanie Schütz

Sachbearbeitung Kinderbetreuungsangelegenheiten

OG 4

Tel.: 07031/7474-23
Fax: 07031/7474-10