Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.
Das Rathaus ist in der Zeit vom 23.12. bis 27.12.2024 geschlossen.

In der Weihnachtswoche (23. bis 27. Dezember) ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Woche sind wir persönlich, per E-Mail oder telefonisch nicht erreichbar.

Für unaufschiebbar dringende Angelegenheiten ist am Montag, 23.12.2024 und am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst eingerichtet:

Bürgerbüro - 07031/74 74 49
Standesamt - 07031/74 74 12
Ordnungsamt - 07031/74 74 20

Ab Montag, 30.12.2024 sind wir gerne wieder zu den allgemeinen Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohe Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2025!

Ihr Rathausteam

Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe geführter Name nicht Familienname oder Ehename war, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Sie können dem Ehenamen folgende Namen voranstellen oder anfügen:
    • Ihren Geburtsnamen oder
    • den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen
      Erlaubt sind höchstens zweigliedrige Namen (zum Beispiel Müller-Huber).
  • Sie können einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

Hinweis: Die Namensänderung hat keine Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern aus geschiedenen Ehen.

Ablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben.
Sie müssen sie entweder von einer Notarin oder einem Notar oder von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten beglaubigen lassen.
Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Ist dieses Standesamt nicht gleichzeitig für die Führung des Eheregisters zuständig, leitet es Ihre Erklärung an folgende Stellen weiter:

  • Standesamt der Eheschließung
  • wenn sich die Namensänderung auch auf den Geburtsnamen erstreckt, auch an das Standesamt Ihres Geburtsortes

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Zusätzlich zur kostenlosen Bescheinigung über die Namensänderung können Sie als Nachweis Ihres neuen Nachnamens folgende kostenpflichtige Dokumente beantragen:

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • bei Vorsprache bei dem Standesamt, welches das Eheregister führt: zusätzlich
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Vorsprache bei einem anderen Standesamt: zusätzlich
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit eingetragener Scheidung

Voraussetzungen

Die Ehe wurde durch ein rechtskräftiges Urteil geschieden.

Gebühren

  • für die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zur Namensführung: EUR 40,00
  • für die Bescheinigung über die Namensänderung: keine
    • wird die Bescheinigung nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt: EUR 20,00
  • für aktuelle Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Personenstandsregister: je EUR 20,00

Rechtsgrundlagen

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

 
 

Ansprechpartner

Claudia Diermeier

Sekretariat Bürgermeister / Standesamt

OG 2

Tel.: 07031/7474-12
Fax: 07031/7474-10

Zuständiges Amt

Standesamt

Kirchplatz 5
71155 Altdorf

Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 16.00-18.00 Uhr