Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Bewerbungsverfahren unterscheiden sich abhängig davon, ob Ihr gewünschter Studiengang örtlich zulassungsbeschränkt (Örtliches Vergabeverfahren) oder bundesweit zulassungsbeschränkt (Zentrales Vergabeverfahren) ist.
Um einen Studienplatz im Zentralen Vergabeverfahren bewerben Sie sich direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung. Bundesweite Zulassungsbeschränkungen gelten für die folgenden Studiengänge:
Konkrete Informationen zum Studienplatzangebot der Stiftung für Hochschulzulassung für das kommende Semester finden Sie in deren Onlineangebot.
Um einen Studienplatz im Örtlichen Vergabeverfahren bewerben Sie sich direkt bei den Hochschulen. Nimmt die Hochschule am Dialogoriertieren Serviceverfahren (DoSV) teil, ist eine Registrierung bei der Siftung für Hochschulzulassung erforderlich.
Örtliches Vergabeverfahren
Im Onlineportal der Hochschule oder im Onlineportal der Stiftung für Hochschulzulassung erfahren Sie, ob Ihr Studiengang am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnimmt.
Prüfen Sie daher zuerst, ob das auch für Ihren gewünschten Studiengang gilt:
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Dieser enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule. Fällt die Entscheidung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Achtung: Teile der Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen finden zu einem früheren Zeitpunkt statt. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Hochschule.
Zentrales Vergabeverfahren
Die Studienplatzvergabe für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Tiermedizin erfolgt ebenfalls über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). Die für die Bewerbung notwendigen Dokumente einschließlich des ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulars müssen Sie per Post bei die Stiftung für Hochschulzulassung einreichen. Konkrete Informationen zum Zentralen Vergabeverfahren erhalten Sie bei der Stiftung für Hochschulzulassung.
Die Stiftung für Hochschulzulassung prüft dann Ihre Angaben. Sobald Ihr Antrag von der Stiftung für Hochschulzulassung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere elektronische Bestätigung. Nach der Antragstellung können Sie über das Nutzerkonto stets den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen verfolgen.
Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Erkundigen Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Wunschhochschule.
Hinweis: Die Anforderungen können sich je nach gewähltem Studiengang und Studienort unterscheiden.
keine
Die Ablehnung einer Zulassung erfolgt durch die Hochschule als förmliche Mitteilung (Ablehnungsbescheid).
Der Bescheid enthält auch den Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (Rechtsbehelf).
Im Rechtsbehelf sind auch unbedingt einzuhaltende Fristen und die Stellen genannt, an die Sie sich gegebenenfalls wenden können.