Spätaussiedler - Einreise und erster Wohnort

Alle Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen im Besitz des Aufnahmebescheids und eines Visums sein.

Das für die Ausreise erforderliche Visum ist von jeder einzelnen ausreisewilligen Person zeitnah zu der beabsichtigten Ausreise bei der im Aussiedlungsgebiet zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen. Für die Beantragung und Erteilung des Visums müssen Sie persönlich vorsprechen und den Aufnahmebescheid vorlegen.

Hinweis: Die Reisekosten für die Ausreise nach Deutschland müssen Sie selbst tragen.

 

 

Ablauf

Sie werden zuerst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland untergebracht und anschließend auf die Bundesländer verteilt.

In Friedland findet ein Beratungsgespräch des Bundesverwaltungsamtes mit Ihnen statt. Auf dieser Grundlage wird Sie das Regierungspräsidium Karlsruhe, sofern Sie nach Baden-Württemberg verteilt werden, einem Stadt- oder Landkreis zuteilen. Dabei werden insbesondere verwandtschaftliche Beziehungen und die Möglichkeiten der beruflichen, sozialen und kulturellen Eingliederung berücksichtigt.

Hinweis: Sollte dies in Ihrem Fall nicht möglich sein, streb das Regierungspräsidium durch eine gleichmäßige Verteilung der Spätaussiedler innerhalb des Landes eine leichtere Eingliederung in Berufsleben und Gesellschaft an. Für die Reise erhalten Sie kostenlos eine Fahrkarte von der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland.

Nach Ihrem Eintreffen in dem Stadt- oder Landkreis erfolgt dort, soweit erforderlich, eine vorläufige Unterbringung in einem staatlichen Übergangswohnheim.

Sofern Sie noch nicht über einen Arbeitsplatz verfügen oder Ihren Lebensunterhalt noch nicht selbst bestreiten können und deshalb auf öffentliche Hilfe angewiesen sind, nehmen Sie das Angebot der vorläufigen Unterbringung in einer bestimmten Gemeinde an. Hier erhalten Sie eine umfassende Betreuung und Unterstützung durch die zuständigen Stellen.

Unterlagen

ärztliches Attest darüber, dass keine Anhaltspunkte für eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose vorliegen

Tipp: Lassen Sie dieses Attest nach Möglichkeit bereits in Ihrem Heimatland ausstellen und bringen Sie eine Übersetzung des Befundes oder das Röntgenbild mit. Soweit Nachweise über Impfungen oder sonstige ärztliche Unterlagen beschaffbar sind, erspart Ihnen dies viele Wege in Deutschland. Gleiches gilt für sonstige Dokumente und Urkunden (z.B. über den Bildungsabschluss, Arbeitszeiten, Ableistung von Wehrdienst).

 

 
 

Zuständiges Amt

Bürgerbüro

Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr