Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Der Aufstiegslehrgang ist ein wesentlicher Teil eines mehrstufigen Verfahrens, in dem besonders qualifizierte Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes in der Landesverwaltung für den Aufstieg in den höheren Dienst vorbereitet werden. Der zweiwöchige Lehrgang mit abschließender zweitägiger Prüfung wird von der Führungsakademie Baden-Württemberg durchgeführt.
Die Lehrgangsteilnehmenden sollen bestimmte, für eine Tätigkeit im höheren Dienst als wichtig erachtete soziale und problemlösende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und trainieren. Der Lehrgang endet mit einer Leistungsbewertung durch eine Bewertungskommission, bestehend aus Personalreferenten/innen der Ressorts.
Lernziele
Die Bediensteten lernen
Die Führungsakademie plant entsprechend den Bedarfsangaben der Ressorts die Durchführung von Aufstiegslehrgängen. Die Auswahl der Kandidaten dieser Plätze erfolgt in jedem Ressort nach den dortigen Verfahrensregelungen.
Sobald feststeht, welche Bediensteten am Aufstiegslehrgang teilnehmen werden, meldet das Ressort diese der Führungsakademie. Die Führungsakademie teilt den gemeldeten Teilnehmenden dann die genauen Lehrgangsinformationen und das weitere Vorgehen mit.
keine
Zielgruppe des Aufstiegslehrgangs (§ 22 LBG) sind Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes, die
Die Kosten für den Lehrgang mit anschließender Leistungsbewertung sowie die Reisekosten übernimmt Ihre Dienststelle, wenn Sie von dieser zum Aufstiegslehrgang entsendet wurden.