Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie können vom Land Baden-Württemberg auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.
Zuschussfähig sind Ausgaben, die
Zuschüsse können Sie erhalten:
Höhe:
Bei Zuschüssen an Privatpersonen die Hälfte der zuschussfähigen Ausgaben.
Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Sie müssen den Zuschuss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das dafür erforderliche Formular "Antrag auf Denkmalförderung" erhalten Sie dort.
Anschließend erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn
Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf
Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf
Mo - Fr | 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag | 16:00 - 18:00 Uhr