Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

Ablauf

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

Unterlagen

Kopien

  • des Änderungsbeschlusses
  • der Satzungsänderung
  • des Stiftungsgeschäftes

Voraussetzungen

  • Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
  • Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
  • Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
  • Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
  • Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

kein

 
 

Zuständiges Amt

Finanzamt Böblingen

Talstraße 46
71034 Böblingen

Montag - Mittwoch I 7:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag I 7:30 - 17:30 Uhr
Freitag I 7:30 - 12:30 Uhr