Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn Sie Ausbildungsförderung erhalten haben, müssen Sie dem Bundesverwaltungsamt jeden Wohnungswechsel und jede Namensänderung mitteilen. Versäumen Sie das, müssen Sie einen Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung zahlen. Das gilt auch, wenn es beispielsweise aus Vergesslichkeit passiert. Eine Mitteilung an das für Sie bis zum Förderungsende zuständige Amt für Ausbildungsförderung reicht nicht aus.
Die Rückzahlung des Darlehensanteils der Förderung beginnt fünf Jahre nach dem Ende Ihrer BAföG-Förderungshöchstdauer. Vom Bundesverwaltungsamt erhalten Sie etwa sechs Monate vor dem Rückzahlungsbeginn einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Dieser stellt die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer fest. Zugleich werden darin der Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten festgesetzt.
Sie können dem Bundesverwaltungsamt die geänderten Daten telefonisch, schriftlich oder online übermitteln.
Erforderliche Angaben sind bei Umzug, Heirat oder Scheidung:
keine
Sie haben Ausbildungsförderung erhalten.
Keine
Wenn Sie die Mitteilung versäumen: EUR 25,00 oder mehr, je nach Aufwand der Anschriftenermittlung