Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Mehrere kleine oder mittlere Ausbildungsbetriebe können sich zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Innerhalb eines solchen Ausbildungsverbunds gibt es den Stammbetrieb und den durchführenden Betrieb oder mehrere durchführende Betriebe.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit einem Förderprogramm die Stammbetriebe eines Ausbildungsverbundes finanziell. Die Förderung erfolgt als Prämie. Sie beträgt 2.000 Euro pro Verbund-Ausbildungsplatz, falls der durchführende Betrieb eine Ausbildungsstelle ist.
Tipp: Weitere Informationen zum Förderprogramm Azubi im Verbund - Ausbildung teilen finden Sie im Portal "Weiterbildung in Baden-Württemberg".
Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.
Nach der Beendigung der Ausbildung im durchführenden Betrieb müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder an das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg schicken.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit höchstens 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg.
Weitere Voraussetzungen sind: