Ausbildungsverbund - Förderung beantragen

Mehrere kleine oder mittlere Ausbildungsbetriebe können sich zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Innerhalb eines solchen Ausbildungsverbunds gibt es den Stammbetrieb und den durchführenden Betrieb oder mehrere durchführende Betriebe.

  • Stammbetrieb:
    Betrieb, der mit den Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, aber nicht alle vorgeschriebenen fachpraktischen Inhalte der Ausbildung im eigenen Betrieb anbieten kann.
  • durchführender Betrieb:
    Betrieb im Ausbildungsverbund, der im Rahmen einer Ausbildung die Bereiche für den Stammbetrieb übernimmt,
    • die dieser nicht oder nur mit wirtschaftlich unvertretbar hohem Aufwand leisten kann und
    • die auch keine überbetriebliche Ausbildungsstätte übernehmen kann.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit einem Förderprogramm die Stammbetriebe eines Ausbildungsverbundes finanziell. Die Förderung erfolgt als Prämie. Sie beträgt 2.000 Euro pro Verbund-Ausbildungsplatz, falls der durchführende Betrieb eine Ausbildungsstelle ist.

Tipp: Weitere Informationen zum Förderprogramm Azubi im Verbund - Ausbildung teilen finden Sie im Portal "Weiterbildung in Baden-Württemberg".

Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.

Ablauf

Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.

Nach der Beendigung der Ausbildung im durchführenden Betrieb müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder an das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg schicken.

Unterlagen

  • ausgefüllte Antragsformulare
  • schriftliche Vereinbarung zwischen Stammbetrieb und durchführendem Betrieb über den Ausbildungsverbund
  • Kopie des Ausbildungsvertrages mit Eintragungsvermerk der zuständigen Stelle

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit höchstens 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte
    • können nicht im Stammbetrieb und auch nicht in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden und
    • müssen daher von einem anderen Betrieb durchgeführt werden (durchführender Betrieb).
  • Der durchführende Betrieb
    • ist kein öffentlicher Betrieb und kein überbetriebliches Ausbildungszentrum und
    • stellt dem Stammbetrieb die entstehenden Zusatzkosten der Ausbildung in Rechnung.
  • Die Ausbildung im durchführenden Betrieb dauert mindestens 20 Wochen.
  • Der Stammbetrieb führt mindestens 50 Prozent der Ausbildung durch.

Rechtsgrundlagen

Mittelstandsförderungsgesetz