Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Solche Anrufe können Sie den zuständigen Stellen kostenlos melden.
Ein Werbeanruf ist zulässig, wenn Sie zuvor ausdrücklich in die Telefonwerbung eingewilligt haben.
Dazu müssen Sie Ihr Einverständnis speziell zu telefonischen Werbeangeboten gegeben haben.
Es genügt nicht, wenn der oder die Anrufende erst während des Telefonats Ihre Zustimmung einholt.
Einwilligen können Sie in der Regel auch durch Bestätigung einer vorformulierten Erklärung (zum Beispiel durch Ankreuzen oder Unterschreiben), wenn sie
Eine Einwilligung ist in der Regel unwirksam, wenn sie
Das anrufende Unternehmen darf seine Rufnummer nicht unterdrücken. Das gilt auch bei Telefonwerbung, in die Sie eingewilligt haben.
Tipp: Lesen Sie das Kleingedruckte aufmerksam und streichen Sie entsprechende Textstellen durch. Eine bereits erteilte Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Selbst wenn zwischen Ihnen und dem anrufenden Unternehmen ein Vertragsverhältnis besteht, darf dieses Sie ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zu Werbezwecken anrufen. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen und Ausweitungen des bestehenden Vertrags oder neue Angebote. Auch nachdem Sie einen Vertrag gekündigt haben, darf der Anbieter in der Regel keine "Nachfasswerbung" betreiben, indem er Ihnen telefonisch alternative Angebote unterbreitet.
Sie können eine Beschwerde über verschiedene Wege an die zuständigen Stellen richten.
Dabei sollten Sie folgende Angaben machen:
Die Bundesnetzagentur und die Wettbewerbszentrale haben jeweils eigene Beschwerdeformulare vorbereitet.
Wenn Sie sich auf dieser Seite regionalisieren, stehen Ihnen diese unter Formulare & Online-Dienste zur Verfügung.
Sie können Ihre Beschwerde aber auch formlos durch Post, Telefax oder E-Mail einreichen.
Wenn das Unternehmen die Werbeanrufe nicht unterlässt, können Sie auch selbst gegen das Unternehmen vorgehen.
Die Wettbewerbszentrale verlangt bei einer Beschwerde über unerlaubte Telefonwerbung zusätzlich die Einsendung einer unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung über
Dann kann sie gegebenenfalls schnell eine einstweilige gerichtliche Verfügung erwirken.
Ein Merkblatt für einen Gesprächsvermerk bei unerlaubten Telefonanrufen stellt Ihnen die Wettbewerbszentrale zur Verfügung.
Beschwerden bei den zuständigen Stellen sind kostenfrei.
Für eine individuelle Telefonberatung bei der Verbraucherzentrale können für Sie - aber erst nach einer Terminvereinbarung - Kosten in Höhe von EUR 1,86 pro Minute aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunkpreis abweichend) anfallen.
Persönliche oder schriftliche Fach- und Rechtsberatung sowie E-Mail-Beratung:
Widerruf