ERP-Innovationsprogramm für kleine und mittelständische Betriebe

Das ERP-Innovationsprogramm soll die Innovationsdynamik der deutschen Wirtschaft fördern. Es richtet sich an Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe. Das Programm besteht aus zwei Teilen, die Sie unabhängig voneinander beantragen können:

  • Programmteil I für marktnahe Forschungsvorhaben und die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
  • Programmteil II für die Markteinführungsphase

Die Förderung besteht aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen mit jeweils günstigen Zinssätzen. Für das Nachrangdarlehen benötigen Sie keine Sicherheiten. Kleine Unternehmen haben einen besonders günstigen Zinssatz. Die Laufzeit beträgt höchstens zehn Jahre pro Programmteil.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:

  • Programmteil I (Forschungs- und Entwicklungsphase):
    • Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- und Rechnerkosten, die zu dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehören
    • Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge, Beratungs- und ähnliche Dienste
    • Investitionskosten für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    • Kosten für Weiterentwicklung und Verbesserung aufgrund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung, einschließlich Kosten für Testreihen
    • Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens
  • Programmteil II (Markteinführungsphase):
    • Kosten für Unternehmensberatung, Ausbildung, Marktforschung und Marktinformation
      Die Maßnahmen müssen darauf abzielen, einmalige Informationsbedürfnisse sicherzustellen, die bei der Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entstehen.
    • Investitionen im Zusammenhang mit der Markteinführung neuer Produkte und Produktionsverfahren (z.B. Produktionsaufbau)

Höhe der Förderung:

  • Programmteil I: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 5 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Programmteil II:
    • alte Bundesländer (ABL): bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 1 Million Euro pro Vorhaben
    • neue Bundesländer (NBL) und Berlin: bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 2,5 Millionen Euro pro Vorhaben

Ablauf

Die Förderung können Sie bei einer Bank Ihrer Wahl beantragen. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular.

Die Bank Ihrer Wahl prüft Ihren Antrag und leitet ihn bei positivem Ergebnis mit den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.

Bewilligt die KfW Bankengruppe Ihren Antrag, schließen Sie einen Kreditvertrag mit Ihrer Bank ab. Diese zahlt Ihnen den Kredit aus und leitet Ihre Rückzahlungen an die KfW Bankengruppe weiter.

Tipp: Auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe finden Sie weitere Informationen und Unterlagen zum Programm. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Bank oder an das Infocenter der KfW Bankengruppe wenden (Tel. 0800 539 90 01 oder E-Mail: infocenter@kfw.de).

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt davon ab, welche Kreditart Sie beantragen. Eine genaue Auflistung finden Sie im Merkblatt " ERP-Innovationsprogramm".

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Ihr Unternehmen ist seit mehr als zwei Jahren am Markt tätig (gerechnet ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit).
  • Sie verfügen über eine ausreichende Bonität.
  • Sie müssen
    • die Vorhaben in Deutschland durchführen oder
    • die entwickelten Produkte oder Produktionsverfahren in Deutschland in den Markt einführen.
  • für Programmteil I: zusätzlich
    • Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein.
    • Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens (auch möglicherweise verbundener Unternehmen) überschreitet 125 Millionen Euro nicht.
      Ausnahme: Ist die Innovation neu für Deutschland, ist eine Förderung bis zu einem Jahresumsatz von 500 Millionen Euro möglich.
  • für Programmteil II: zusätzlich
    • Ihr Unternehmen erfüllt die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Kriterien der EU-Kommission.
    • Sie waren an der Entwicklung der zu vermarktenden Innovation wesentlich beteiligt.

In folgenden Fällen ist eine Förderung ausgeschlossen:

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben

Gebühren

keine