Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Wollen Sie selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen anbieten, müssen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragen.
Achtung: Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. GbR, OHG, KG) benötigen alle geschäftsführenden Gesellschafter und Gesellschafterinnen eine eigene Erlaubnis.
Sie benötigen die Erlaubnis, wenn Sie Anlageberatung zu folgenden Produkten erbringen beziehungsweise Verträge über den Erwerb dieser Anlageformen vermitteln wollen:
Hinweis: Für andere Finanzdienstleistungen benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis für Finanzdienstleister nach dem Kreditwesengesetz. Prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Genehmigung für Ihr Gewerbe notwendig ist.
Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet und ist zeitlich unbeschränkt, wenn die Behörde sie nicht widerruft. Sie kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden.
Tipp: Ausführliche Informationen zum Erlaubnisverfahren, Checklisten und Formulare finden Sie im auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern.
Die Erlaubnis müssen Sie bei der für Sie zuständigen IHK beantragen. Die notwenigen Formulare erhalten Sie dort.
Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen Ihre Berechtigung. Zum Nachweis der Sachkunde müssen Sie möglicherweise eine Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Wenn Ihnen die IHK die Erlaubnis erteilt, werden Sie automatisch in das Vermittlerregister eingetragen.
Haben Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie Ihr Gewerbe vor Beginn Ihrer Tätigkeit anmelden.
Hinweis: Die vorzulegenden Unterlagen (ausgenommen der Sachkundenachweis) dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
Tipp: Welche Ausbildungsabschlüsse einer Sachkundeprüfung gleichgestellt sind und welche Zeiten der Berufserfahrung Sie möglicherweise nachweisen müssen, können Sie den Internetseiten der Industrie- und Handelskammern nachlesen.
Für die Erteilung der Erlaubnis und die Sachkundeprüfungen entstehen unterschiedliche hohe Gebühren. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer IHK.