Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn Sie Grundbesitz haben, müssen Sie jährlich Grundsteuer bezahlen.
Es wird unterschieden zwischen
Hinweis: Ihr persönliches Vermögen als Grundstückeigentümer spielt dabei keine Rolle.
Das zuständige Finanzamt muss zuerst den Einheitswert des Grundstücks nach dem Bewertungsgesetz bestimmen.
Der ermittelte Einheitswert wird danach mit den im Grundsteuergesetz festgeschriebenen Steuermesszahlen multipliziert.
Diese betragen:
Der errechnete Grundsteuermessbetrag wird an die Gemeinde weitergegeben.
Ihr Steuerbetrag ergibt sich dadurch, dass der Steuermessbetrag von der Gemeinde mit einem sogenannten Hebesatz multipliziert wird. Die Hebesätze kann die Gemeinde selbst festlegen und in der Gemeindesatzung verankern.
Die errechneten Größen
werden Ihnen jeweils mit einem eigenen Bescheid bekannt gegeben.
Hinweis: Die Gemeinde ist bei der Festsetzung der Grundsteuer an die Grundlagenwerte des Finanzamtes gebunden.
keine
Sie besitzen Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück.
Als Grundstück zählen:
keine
Der Rechtsbehelf ist bei der auf dem Grundsteuerbescheid genannten Stadt oder Gemeinde einzulegen.
Kirchplatz 4/1
71155 Altdorf
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzl. von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr