Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?
Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn Sie
Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten tierseuchenrechtliche Regelungen:
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Das können Sie in der Regel formlos tun.
Sie erhalten von der zuständigen Stelle auch Informationen zum weiteren Verfahren und, wenn vorhanden, ein Formular.
Ihr Antrag wird zunächst von der unteren Veterinärbehörde geprüft. Eventuell fordert sie Unterlagen nach.
Bevor die Behörde Ihnen eine Erlaubnis erteilt, muss sie diese dem Gemeinsamen Büro der anerkannten Tierschutzorganisationen zur Stellungnahme vorlegen.
Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie mit schriftlichem Bescheid mit der Post.
Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorlegen:
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie zusätzlich vorlegen müssen.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.
keiner