- Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate.
- Teilzeit ist möglich, wenn Sie älter als 27 Jahre sind (mindestens 20 Stunden pro Woche).
- Taschengeld: Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch es ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 390,00 Euro.
- Beiträge zur Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
- Wenn Sie den 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Während des Bundesfreiwilligendienstes haben Sie Anspruch auf Kindergeld.
- Grundlage des Einsatzes ist der Abschluss einer individuellen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ werden neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen jährlich bis zu 10.000 neue Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, d. h. der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden. Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet.
- Einsatzstellen finden Sie über die Einsatzstellenbörse des Bundesfreiwilligendienstes. Sie können aber auch in Einrichtungen und Projekten direkt nachfragen. Wichtig ist nur, dass die Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt ist. Wenn diese Einrichtung noch nicht als Einsatzstelle im BFD anerkannt ist, kann sie sich dafür anerkennen lassen.
- Mit der Einsatzstelle vereinbaren Sie den konkreten Vertragsinhalt Ihres BFD und füllen die Vereinbarung zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes aus. Die Vereinbarung wird, mit den Unterschriften der Beteiligten, von der Dienststelle weitergeleitet.
- Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben mit der Vereinbarung vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
- Von der Einsatzstelle erhalten Sie Ort und Uhrzeit des Beginns.
Erkundigen Sie sich bei der Einsatzstelle.
- Sie müssen die Vollzeitschulpflicht absolviert haben.
- Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, der eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland erlaubt.
- Für einige Dienste ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich. Erkundigen Sie sich dazu bei der Einsatzstelle.
Keine