Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf folgende Leistungen:
Im Kindergarten und in der Schule finden Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe statt.
Informieren Sie Ihre Kinder umfassend über Zahngesundheit und wie sie dazu beitragen können. Vor allem jüngere Kinder sollen lernen und üben, wie sie die Zähne richtig putzen.
Wenden Sie sich an eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt Ihrer Wahl.
Kinder unter sechs Jahren
Ziel der Untersuchungen ist es, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Kinder zwischen sechs und 18 Jahren
Die Untersuchungen sollen Zahnfäulnis (Karies) und Zahnfleischerkrankungen vorbeugen.
Hinweis: Sie haben Anspruch auf eine Fissurenversiegelung (Abdichtung der Furchen in der Kaufläche der Backenzähne, die schwierig zu reinigen sind). Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt berät Sie dazu.
Bei den 12- bis 17-Jährigen trägt die Zahnärztin oder der Zahnarzt das Datum der Untersuchung in das Bonusheft ein. Die Untersuchung umfasst
Hinweis: Mit einem regelmäßig ausgefüllten Bonusheft haben Sie später Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.
keine
Die Kinder sind gesetzlich krankenversichert.
keine
Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Früherkennungsuntersuchungen und die folgenden halbjährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen.