Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie möchten Bildungsangebote bereitstellen, die unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen? Dann müssen Sie für Ihre Lehrgänge eine Zulassung beantragen.
Unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen Bildungsangebote, bei denen
Die zuständige Stelle kann die Zulassung befristen oder mit weiteren Auflagen erteilen.
Hinweis: Keine Zulassung benötigen Sie für Fernlehrgänge, die nach Inhalt und Ziel ausschließlich der Unterhaltung oder der Freizeitgestaltung dienen. Bei derartigen Fernlehrgängen müssen Sie der zuständigen Stelle nur den Vertrieb anzeigen. Selbstlernangebote (z.B. Sprachkurse auf CD-ROM) sind ebenfalls ausgenommen, da keine Lehrperson den Lernerfolg überprüft.
Sie müssen die Zulassung des Bildungsangebotes beantragen. Die notwendigen Formulare und Formblätter für die Anlagen finden Sie auf den Internetseiten der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Sie müssen den Antrag mit allen Formblättern und Anlagen in zweifacher Ausführung bei der ZFU einreichen.
Tipp: Reichen Sie den Antrag zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auf CD-ROM ein. Dies beschleunigt die Bearbeitung. Nähere Hinweise dazu finden Sie im Antragsformular.
Die ZFU entscheidet nach Prüfung der Unterlagen über die Zulassung.
Mit der Zulassung erhalten Sie eine Nummer. Diese
Hinweis: Wollen Sie wesentliche Änderungen an bestehenden Fernlehrgängen vornehmen, müssen Sie das Zulassungsverfahren noch einmal durchlaufen. Übernehmen Sie bereits zugelassene Fernlehrgänge von anderen Bildungsanbietern ohne Änderungen, prüft die ZFU nur die Teilnehmerinformationen und das Vertragsformular.
Die folgenden Unterlagen benötigen Sie gleich bei Antragstellung:
Daneben müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, die Sie auch nachreichen können, z.B.:
Tipp: Eine genaue Auflistung der notwendigen Unterlagen finden Sie in den Antragsformularen.
Können Sie das für Ihren Fernlehrgang verwendete Lehrmaterial noch nicht vollständig vorlegen, ist eine vorläufige Zulassung möglich.
Voraussetzungen sind:
Calwer Str. 1
71034 Böblingen
Mo - Mi und Fr 7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(ab 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung)