Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Als Ärztin oder Arzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.
Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,
Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Mitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.
Als Ärztin oder Arzt, die oder der gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ambulant behandeln darf, sind Sie zusätzlich automatisch Mitglied in der Kassenärztlichen Vereinigung.
Sie müssen sich schriftlich bei der Landesärztekammer anmelden. Das erforderliche Formular erhalten Sie von der Landesärztekammer. Es steht Ihnen auch im Internet zur Verfügung.
Füllen Sie den Meldebogen aus, unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn an die Bezirksärztekammer.
Anschließend erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung. Die Landesärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.
Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in amtlich beglaubigter Abschrift einreichen. Die Kammer kann die Vorlage der Originalurkunden verlangen.
Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie