Sie besitzen eine selbst genutzte Immobilie (Ein- oder Mehrfamilienhaus) und möchten Informationen zu dessen Energiebedarf erhalten? Nutzen Sie den durch das Land Baden-Württemberg geförderten EnergieSparCheck.

In einer qualifizierten Beratung erhalten Sie Auskunft zu folgenden Themen:

  • notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen
  • Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen eines energetischen Sanierungskonzepts

Für die Erstellung des EnergieSparChecks gibt es Zuschüsse aus einem Förderprogramm des Umweltministeriums Baden-Württemberg. An der Durchführung des EnergieSparChecks beteiligt sind der Baden-Württembergische Handwerkstag, die Architektenkammer Baden-Württemberg, die Ingenieurkammer Baden-Württemberg, der Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker e.V. (GIH) und das Deutsche Energieberaternetzwerk (DEN).

Ablauf

Wenden Sie sich an einen Energieberater oder eine Energieberaterin und vereinbaren Sie einen Termin. Er oder Sie kommt zu Ihnen nach Hause und nimmt zunächst die notwendigen Gebäudeinformationen auf. Sie werden befragt zu

  • bekannten Mängeln und Problemstellen am Gebäude (z.B. Undichtigkeiten) und
  • Ihrem Heiz- und Lüftungsverhalten.

Anschließend werden die Daten computergestützt ausgewertet und ein Beratungsbericht erstellt. In einem zweiten Vor-Ort-Termin werden Ihnen die Ergebnisse erläutert.

Zum Abschluss des EnergieSparChecks erhalten Sie eine Urkunde.

Unterlagen

falls vorhanden: Kopien der Gebäudepläne

Voraussetzungen

Ein- oder Mehrfamilienhaus, das

  • Sie selber nutzen und
  • höchstens acht Wohneinheiten hat.

Bei einem Mehrfamilienhaus müssen alle Wohneinheiten in den EnergieSparCheck mit einbezogen werden.

Gebühren

Die Gesamtkosten für den EnergieSparCheck betragen 300 Euro. Hiervon fördert das Land die Leistung der Energieberater und Energieberaterinnen mit 150 Euro. Die restlichen 150 Euro sind Ihr Eigenanteil, den Sie als Immobilieneigentümer oder -eigentümerin tragen müssen. Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Förderanteil um 37,50 Euro. 

Achtung: Die Eigenanteile erhöhen sich zur Anzahl der Wohneinheiten gleichermaßen um jeweils 37,50 Euro. Der Höchstsatz der Förderung beträgt damit 412,50 Euro für ein Gebäude mit acht Wohneinheiten.

 

Rechtsgrundlagen

Vertrag zwischen dem Umweltministerium Baden-Württemberg und dem Baden-Württembergischen Handwerkstag

Sie schließen diesen Vertrag jährlich neu ab.