Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 entschieden, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Auswirkungen des Urteils rechtlich geprüft. Je nach Sachverhalt im Einzelfall heißt das: :
Achtung:
Voraussetzung für den Bezug von Betreuungsgeld ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden. Dazu sind die Mitteilungspflichten zu beachten. Sie sind Bestandteil des Bewilligungsbescheides. Vor allem müssen Sie mitteilen, wenn Ihr Kind in einer öffentlich geförderten Tageseinrichtung betreut wird.
Da es keine gesetzliche Grundlage für die Bewilligung von Betreuungsgeld mehr gibt, werden keine Anträge auf Betreuungsgeld mehr versandt.
Mangels gesetzlicher Grundlage gibt es keinen Anspruch mehr auf Betreuungsgeld.
Keine.