Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie erhalten Ihre Zulassung von dem für Sie regional zuständigen Zulassungsausschuss für Ärztinnen und Ärzte. Es handelt sich dabei um ein Gremium, das gleichwertig mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besetzt ist.
Der Zulassungsausschuss hat bei seinen Entscheidungen vor allem die Bedarfsplanung zu berücksichtigen.
Die Zulassung müssen Sie schriftlich beantragen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse.
Der Zulassungsausschuss entscheidet über Ihren Antrag nach einer mündlichen Verhandlung. Sie erhalten danach den Beschluss schriftlich mitgeteilt.
Die Dokumente müssen Sie im Original oder als beglaubigte Abschriften vorlegen.
Hinweis: Können Sie keine Bescheinigungen über Ihre ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten vorlegen, müssen Sie die nachzuweisenden Sachverhalte anders glaubhaft machen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Gegen den Bescheid des Zulassungsauschusses können Sie ist schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Geschäftsstelle des zuständigeen Berufungsausschusses einlegen.