Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Möchte Ihr Unternehmen Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern prüfen und bestätigen? Möchten Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen bestätigen? Dann können Sie sich als Bestätigungsstelle für diese Produkte und/oder Prüf- und Bestätigungsstelle für Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern anerkennen lassen.
Sie können die Anerkennung als Bestätigungs- beziehungsweise Prüf- und Bestätigungsstelle formlos beantragen. Der Antrag muss den Namen Ihres Unternehmens, Ihre Anschrift und die Namen der gesetzlichen Vertreter enthalten.
Nach Prüfung der Voraussetzungen kann die zuständige Stelle die Anerkennung folgendermaßen erteilen:
Tipp: Eine Liste der anerkannten Prüf- und Bestätigungsstellen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Prüf- und Bestätigungsstellen".
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) muss der Antrag für die juristische Person gestellt und von deren gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Der Antrag muss eine Erklärung enthalten, auf welche gesetzliche Tätigkeiten sich der Antrag bezieht (Bestätigungsstelle für Produkte und/oder Prüf- und Bestätigungsstelle für Sicherheitskonzepte). Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle in den Anforderungen genannten natürlichen Personen einreichen.
Voraussetzungen für Sie, Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Ihr Unternehmen sind:
Die Bundesnetzagentur hat eine umfassende Zusammenstellung der Anforderungen und Mindestkriterien auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Darin wird auch näher ausgeführt, welche Anforderungen Sie hinsichtlich der Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde erfüllen müssen.
Tipp: Die Zusammenstellung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Aufgaben der Bundesnetzagentur/Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Anerkennung von Prüf- und Bestätigungsstellen" - Punkt "Informationen für Anbieter".