Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die FSK und die USK geben Filme und Computerspiele für bestimmte Altersstufen frei.
Die Abkürzungen stehen für
Die Prüfungen erfolgen in transparenten und unabhängigen Verfahren.
Hinweis: Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung verbunden.
Unternehmen dürfen Filme und Computerspiele nur entsprechend der Altersfreigabe verkaufen.
Es gibt folgende FSK- und USK-Kennzeichnungen:
Die Kennzeichnungen richten sich an:
FSK
Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte online beantragen.
Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie und Ihre Vertretung haben das Recht, sich in der mündlichen Verhandlung zu äußern.
Die FSK kann eine bestimmte Alterskennzeichnung
USK
Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie im Internet.
Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie beziehungsweise Ihre Vertretung haben das Recht, an der Präsentation des Spiels teilzunehmen und sich danach zu äußern.
Prüfergebnis: Nach der Prüfung stellt die USK Grafikdateien (Altersstufe + Zusatzhinweise) zum Download zur Verfügung. Das Prüfergebnis, sowie den Downloadlink erhalten Sie via E-Mail (wie auf dem Prüfantrag notiert).
Der Film oder das Trägermedium darf nicht
Die Kosten für Tätigkeiten der FSK entnehmen Sie der FSK-Prüfkostenordnung.
Die Kosten für Tätigkeiten der USK sind in ihrer Kostenordnung geregelt.
Gegen Entscheidungen im Regelverfahren kann Berufung eingelegt werden.
Nach Abschluss des Berufungsverfahrens kann erneute Prüfung im Wege des Appelationsverfahrens verlangt werden.