Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Als Tierärztin oder Tierarzt mit ausländischem Abschluss können Sie Ihren Beruf vorübergehend in Deutschland ausüben. Dazu müssen Sie eine vorübergehende Berufserlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt:
Den Antrag auf vorübergehende Berufserlaubnis müssen Sie schriftlich beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen.
Das dafür notwendige Formular (PDF) steht Ihnen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Herunterladen zur Verfügung. Oder Sie erhalten dieses direkt beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Sie müssen das vollständig ausgefüllte Antragsformular handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart benachrichtigt Sie innerhalb von vier Wochen darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Über die vorübergehende Berufserlaubnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Folgende Unterlagen müssen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen:
Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie zum Beispiel in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Hinweis: Wenn die vorgelegten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorlegen. Die Übersetzungen sind in der Regel von einem vereidigten Urkundendolmetscher auszufertigen.
Die vorübergehende Berufserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie
Ausstellung einer vorübergehenden Berufserlaubnis: EUR 125,00
Gegen die vorübergehende Berufserlaubnis können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5, 70178 Stuttgart, Klage erheben.
Eine Klage gegen den Verwaltungsakt entfaltet keine aufschiebende Wirkung für die Fälligkeit der festgesetzten Gebühr.
Zahlen Sie daher die Gebühr fristgemäß. Sie wird Ihnen zurückerstattet, wenn Ihre Klage Erfolg hatte.