Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn Sie Personen oder Güter mit einem Fahrzeug (z.B. LKW oder Bus) befördern, in dem ein digitales Kontrollgerät eingebaut ist, müssen Sie eine Fahrerkarte verwenden.
Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für
Das digitale Kontrollgerät speichert folgende Daten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr:
Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.
Die Fahrerkarte ist mit einem Mikrochip ausgestattet und ersetzt die Schaublätter (Fahrtenschreiber).
Der Mikrochip speichert Ihre Identitätsdaten und zusätzlich für mindestens 28 Tage
Ist die Speicherkapazität ausgeschöpft, werden die ältesten Daten überschrieben. Ausser Ihnen darf die Fahrerkarte keine andere Person benutzen. Jeder Fahrer darf nur eine gültige Fahrerkarte haben. Dies kann die Kontrollbehörde über das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (national) oder über TACHOnet (international) überprüfen.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Vor Ablauf müssen Sie rechtzeitig eine Folgekarte beantragen.
Sie müssen die Fahrerkarte schriftlich beantragen. Füllen Sie das dafür vorgesehene Formular aus. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Reichen Sie es ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.
Die Gebühren sind beim TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich. Erkundigen Sie sich dort.
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