Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Den Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) können Handwerksbetriebe nutzen, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind und ihren Service -und Werkstattwagen ständig in unmittelbarer Nähe benötigen.
Er ist in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der MRN anerkannt.
Diese sind:
Zudem können Sie ihn in der Technologieregion Karlsruhe verwenden. Diese Region umfasst die Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie die Stadt Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden.
Es besteht in zumutbarer Entfernung zu Ihrem Einsatzort keine Parkmöglichkeit für den Service- oder Werkstattwagen Ihres Betriebes? Mit dem Handwerkerparkausweis können Sie den Wagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken:
Die Nutzung des Handwerkerparkausweises kann jederzeit widerrufen werden, besonders bei
Hinweis: Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der MRN nicht möglich. Benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone, müssen Sie vor Ort einen gesonderten Antrag stellen.
Gültigkeit: ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr
Sie beantragen den Regionalen Handwerkerparkausweis bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
In den hessischen und rheinland-pfälzischen Teilen der MRN sind die Straßenverkehrsbehörden in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angesiedelt. In Baden-Württemberg gibt es zusätzlich auch einige örtliche Verkehrsbehörden, die den Handwerkerparkausweis ausstellen können.
Ab sofort können Sie den Antrag über ein digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihrer Behörde oder hier: Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
Den Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Kriterien erfüllen:
bei Neubeantragung: je Ausweis EUR 195,00
Nach Bekanntgabe können Sie sich innerhalb der Fristen an das zuständige Verwaltungsgericht wenden.