Handwerkerparkausweis für die Metropolregion Rhein-Neckar beantragen

Den Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) können Handwerksbetriebe nutzen, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind und ihren Service -und Werkstattwagen ständig in unmittelbarer Nähe benötigen.

Er ist in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der MRN anerkannt.

Diese sind:

  • Kreis Bergstraße,
  • Landkreis Bad Dürkheim,
  • Landkreis Germersheim,
  • Landkreis Südliche Weinstraße,
  • Neckar-Odenwald-Kreis,
  • Rhein-Neckar-Kreis,
  • Rhein-Pfalz-Kreis,
  • kreisfreie Städte: Frankenthal (Pfalz), Heidelberg, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Worms.

Zudem können Sie ihn in der Technologieregion Karlsruhe verwenden. Diese Region umfasst die Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie die Stadt Karlsruhe und die Stadt Baden-Baden.

Es besteht in zumutbarer Entfernung zu Ihrem Einsatzort keine Parkmöglichkeit für den Service- oder Werkstattwagen Ihres Betriebes? Mit dem Handwerkerparkausweis können Sie den Wagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken:

  • im eingeschränktem Halteverbot
  • in Halteverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen
  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen mit entsprechenden Zusatzzeichen

Die Nutzung des Handwerkerparkausweises kann jederzeit widerrufen werden, besonders bei

  • Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder
  • missbräuchlicher Verwendung (zum Beispiel Erstellung einer Kopie).

Hinweis: Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der MRN nicht möglich. Benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone, müssen Sie vor Ort einen gesonderten Antrag stellen.

Gültigkeit: ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr

Ablauf

Sie beantragen den Regionalen Handwerkerparkausweis bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

In den hessischen und rheinland-pfälzischen Teilen der MRN sind die Straßenverkehrsbehörden in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angesiedelt. In Baden-Württemberg gibt es zusätzlich auch einige örtliche Verkehrsbehörden, die den Handwerkerparkausweis ausstellen können.

Ab sofort können Sie den Antrag über ein digitales Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihrer Behörde oder hier: Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH

Unterlagen

  • Registrierung über das Antragsportal der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
  • Scan oder Foto der Handwerkskarte oder der Gewerbeanmeldung
  • Scan oder Foto des Kfz-Scheins
  • Foto des Fahrzeugs mit geöffnetem Kofferraum beziehungsweise sichtbarem Fahrzeugkennzeichen

Voraussetzungen

Den Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen.
  • Der Betrieb muss entweder bei der HWK oder IHK gemeldet sein.
  • Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird.
  • Die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten. Außerdem müssen sie sich als Service- oder Werkstattwagen beziehungsweise für Material- und Werkzeugtransporte eignen.

Gebühren

bei Neubeantragung: je Ausweis EUR 195,00

Rechtsgrundlagen

Nach Bekanntgabe können Sie sich innerhalb der Fristen an das zuständige Verwaltungsgericht wenden.