Während Sie noch eine Arbeit haben, ist es in der Regel leichter möglich, eine neue Beschäftigung für Sie zu finden. Je länger Sie keine Arbeit haben, desto schwieriger gestaltet sich die Arbeitsuche.

Wenn Sie sich frühzeitig als Arbeit suchend melden, können Sie

  • Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt beschleunigen,
  • die Zeit Ihrer Arbeitslosigkeit verkürzen oder
  • im Idealfall Arbeitslosigkeit vollständig vermeiden.

Wenn Sie sicher wissen, dass Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich arbeitsuchend melden. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland beschäftigt sind.

Achtung: Die persönliche Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die persönliche Arbeitslosmeldung. Sie können beide Meldungen zusammen abgeben.

Ablauf

Sie müssen sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit als Arbeit suchend melden. Um die Meldefrist zu wahren, können Sie die Beendigung Ihres Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses auch

  • online oder
  • telefonisch unter 0800 4 5555 00 mitteilen und
  • dann einen Termin zur persönlichen Beratung vereinbaren.

Hinweis: Den Online-Dienst können Sie erst nutzen, wenn Sie sich im Portal der Bundesagentur für Arbeit registriert haben.

Ihre Meldung wird erst wirksam, wenn Sie den vereinbarten Termin mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen.

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Lebenslauf

Voraussetzungen

Sie vermuten oder sind sicher, dass Ihr Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet.

Rechtsgrundlagen