Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie wollen in Ihrer Einrichtung Bundesfreiwillige beschäftigen? Dann müssen Sie Ihre Einrichtung zunächst als Beschäftigungsstelle anerkennen lassen.
Jede anerkannte Einsatzstelle erhält mindestens einen Platz für einen Freiwilligen oder eine Freiwillige. Sie können auch mehrere Plätze beantragen.
Hinweis: Frühere Zivildienststellen (Stichtag: 1.April 2011) sind automatisch auch Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst.
Sie müssen sich einer BFD-Zentralstelle anschließen. Eine Liste der Zentralstellen sowie deren Aufgaben finden Sie unter www.bundesfreiwilligendienst.de. Auf dieser Seite können Sie sich auch den Anerkennungsantrag herunterladen.
Das ausgefüllte Antragsformular sowie die dort geforderten Unterlagen senden Sie Ihrer BFD-Zentralstelle zu. Diese wird ihn nach Vorprüfung an das BAFzA weitergeben.
Das BAFzA prüft, ob Ihre Einrichtung die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllt. Falls sich aus Ihren Unterlagen Fragen ergeben, wird sich die Bearbeiterin oder der Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrags.
Ein Anerkennungsbescheid berechtigt Ihre Einrichtung, Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst zu beschäftigen.
Die Aufgaben der Einrichtung und die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen. Die Einrichtung muss in den folgenden Bereichen tätig sein:
Durch den Einsatz von Freiwilligen dürfen Arbeitsplätze von hauptamtlich Beschäftigen nicht gefährdet werden. Die Einrichtung muss eine Fachkraft benennen, die für die fachliche Anleitung der Freiwilligen zuständig ist. Die Freiwilligen müssen während Ihrer Arbeitszeit ausgelastet sein.