Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Anerkannte Beratungsstellen können für ihre Tätigkeit einen Zuschuss erhalten, wenn sie Interessierte über Weiterbildungsmaßnahmen informieren und Prämiengutscheine ausstellen.
Alle Beratungsgespräche müssen Sie mithilfe der bereitgestellten Verwaltungssoftware nachweisen und Protokolle der Gespräche anfertigen. Den Zuschuss müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Den Zuschuss erhalten Sie für jede dokumentierte ordnungsgemäße Beratung. Dies gilt auch, wenn Sie als Ergebnis keinen Prämiengutschein ausstellen.