Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung kann der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die fälligen Gebühren übernehmen. Die Kostenübernahme hängt von Ihrem Einkommen ab. Sie kann für alle Arten von Kindertageseinrichtungen (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder eine andere Einrichtung) gewährt werden.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt der Träger der Jugendhilfe in der Regel nicht.
Sie müssen die Gebührenbefreiung bei der zuständigen Stelle beantragen. Erkundigen Sie sich bitte bei der Kindestageseinrichtung oder bei deren Träger, wo Sie das Antragsformular erhalten. Beachten Sie, dass die verschiedenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedliche Antragsformulare verwenden.
keine
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie von den Gebühren befreit werden:
keine