Bürgerbüro | |
---|---|
Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
---|---|
Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sowohl Männer als auch Frauen können sich für eine Verpflichtung zum freiwilligen Wehrdienst bei der Bundeswehr bewerben.
Tipp: Informieren Sie sich im Voraus bei den Beraterinnen und Beratern des für Sie zuständigen Kreiswehrersatzamtes oder nutzen Sie die kostenfreie Karriere-Hotline 0800/98 00 880.
Die Bewerbung erfolgt formlos. Antragsformulare oder bestimmte Bewerbungsunterlagen sind nicht vorgesehen.
Hinweis: Besonderheiten für Bewerberinnen gibt es nicht.
Für den freiwilligen Wehrdienst Interessierte werden zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Im Anschluss daran folgt die Eignungsfeststellung. Nach positiv verlaufener Eignungsfeststellung werden die Bewerberinnen oder Bewerber für den freiwilligen Wehrdienst eingeplant, wobei Wünschen soweit wie möglich entsprochen wird.
Die Bewerberinnen oder Bewerber erhalten keinen Einberufungsbescheid, sondern eine sogenannte Mitteilung zum Dienstantritt des freiwilligen Wehrdienstes. Das Wehrdienstverhältnis wird mit dem Zeitpunkt des Dienstantritts begründet.
keine
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
keine