Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Achtung: Die Inhalte dieser Verfahrensbeschreibung sind veraltet. Eine Prüfung und Aktualisierung findet Ende Mai 2015 statt.
Wohnungseigentümergemeinschaften als solche können im Rahmen des Landeswohnraumförderungs-Programms 2015/2016 durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) einen Zugang zu Finanzierungsangeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energetische Sanierung sowie den barrierearmen oder barrierefreien Umbau ihres Gebäudebestandes erhalten.
Tipp: Nähere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016.
Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie das „KfW-Darlehen der L-Bank für WEG“ mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der L-Bank beantragen.
Bei der L-Bank erhalten Sie weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben unter der Telefonnummer 0721/150-1744.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016.
Das Durchleitungsangebot der L-Bank für die so genannten Verbandsfinanzierungen
Das Eigenkapital beträgt 10 Prozent der Kosten der förderfähigen Maßnahme.
Für die Beratung und Antragstellung fallen keine Kosten an.