Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie können zwischen dem Basiselterngeldund dem ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Zusätzlich können Sie einen Partnerschaftsbonus in Form von je vier zusätzlichen Elterngeld- Plus-Monaten erhalten, wenn sich beide Elternteile die Betreuung des Kindes partnerschaftlich teilen, indem beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten.
Ihr Einkommen in dieser Zeit wird auf das Elterngeld angerechnet.
Beide Elternteile müssen den Partnerschaftsbonus schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Das Formular steht im Internet zum Download bereit. Alternativ halten die Städte und Gemeinden den Antrag und die dazugehörigen Hinweisblätter für Sie bereit.
Bereits im Elterngeldantrag müssen Sie festlegen, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Bei gemeinsamer Beantragung müssen beide Eltern unterschreiben. Sie können auch jeder für sich einen Antrag stellen. Dann muss jeder Elternteil in seinem jeweiligen Antrag angeben, für wie viele und welche Lebensmonate des Kindes er Elterngeld beansprucht.
Zusätzliche Voraussetzungen für Partnerschaftsmonate :
Hinweis: Alleinerziehende können Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen. Voraussetzung ist, dass sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen.