Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Flüchtlinge können in den ersten 15 Monaten nach ihrer Aufnahme eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten.
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieser umfasst in den ersten 15 Monaten:
Die Kommune meldet die Flüchtlinge der zuständigen Krankenkasse. Diese versendet die eGK an die Flüchtlinge. Bis dahin erhalten die Flüchtlinge von der Krankenkasse einen vorläufigen Abrechnungsschein für die ärztliche und zahnärztliche Versorgung. Dieser wird den Flüchtlingen von den Kommunen ausgehändigt.
Flüchtlinge haben die Erstaufnahmeeinrichtungen verlassen und sind einer Kommune zugewiesen worden.