Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Ablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

keiner

 
 

Ansprechpartner

Megan Schulz

Sachbearbeitung Steuern und Gebühren, Friedhofsverwaltung

EG 3

Tel.: 07031/7474-18
Fax: 07031/7474-10