Art:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe:
- bei Energiekosten bis EUR 10.000/Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 1.200
- bei Energiekosten über EUR 10.000/Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 6.000
Ein zugelassener Energieberater, eine zugelassene Energieberaterin analysiert die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen, um einsparpotenziale herauszufinden. Darüber begleitet sie oder er auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen.
Den Zuschuss müssen Sie über das Online-Formular beantragen.
- Wenden Sie sich an einen zugelassenen Energieeffizienzberater und holen Sie einen Kostenvoranschlag ein.
- Liegt Ihnen der Kostenvoranschlag vor, können Sie den Zuschuss online beantragen.
- Nach Abschluss der Beratung reichen Sie einen Verwendungsnachweis und den Beratungsbericht ein.
Bei Antragstellung:
- Angebot beziehungsweise Kostenvoranschlag der Beraterin oder des Beraters
Nach Abschluss der Beratung:
- Beratungsbericht, Verwendungsnachweis
- Sie führen ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des sonstigen Dienstleistungsgewerbes oder üben einen Freien Beruf aus
- Der Sitz und der Geschäftsbetrieb liegen in Deutschland
- Ihrem Unternehmen wird keine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs gewährt
- Ihr Unternehmen hat im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr keinen Antrag nach der Besonderen Ausgleichsregelung gestellt
Für das Antragsverfahren: keine
Selbst übernehmen müssen Sie :
- Ihren Anteil am Beraterhonorar
- die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag