Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Diese Umwandlung müssen Sie beantragen.
Erst danach folgt die eigenständige Zeremonie der Heirat vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten.
Beide Partnerinnen oder Partner müssen die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe zusammen persönlich beantragen. Ist Ihr Partnerin oder Ihr Partner verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen. Darin muss die jeweils andere Person bestätigen, dass sie mit der Beantragung einverstanden ist.
Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Umwandlung erfüllt sind. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.
Die Zeremonie der Eheschließung selbst nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.
Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die in Deutschland begründet wurde.
Grundsätzlich ist die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in einer Ehe gebührenfrei.
Hinweis: In Ausnahmefällen können Gebühren anfallen.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht