Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Sie haben mehrere Vornamen und möchten die Reihenfolge der Vornamen ändern?
Dann können Sie eine Neusortierung der Vornamen beantragen.
Sie können durch Abgabe einer Erklärung beim zuständigen Standesamt die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.
Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge geändert werden.
Hinweis: Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist nicht erlaubt. Wenn Sie die Schreibweise Ihrer Vornamen ändern, einen neuen hinzufügen oder einen Ihrer Vornamen weglassen möchten, geht dies nur über eine Änderung des Vornamens (öffentlich-rechtliche Namensänderung).
Zum Zeitpunkt der Abgabe der Namenserklärung:
Hinweis: Kinder ab dem 14. Lebensjahr geben die Erklärung selbst ab. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht