Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
Die Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung findet nach den Informations- und Beratungsgesprächen der Schule mit Ihnen über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl statt.
Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.
Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.
Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule entsprechen wird.
Hinweis:
Die Grundschulempfehlung hat als Ziel, jedem Kind die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann – eine Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über noch unterfordert.
In den Grundschulempfehlungen ist für jede Schulart auch die Empfehlung für den Besuch der Gemeinschaftsschule enthalten.
keine
Gegen die Grundschulempfehlung kann kein förmlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.
Schulstr. 19
71155 Altdorf