Realschule - Kind für Aufnahme anmelden

Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Die Grundschulempfehlung erhält Ihr Kind gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

Ablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Realschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.

Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

Unterlagen

  • Identitätsnachweis des Kindes (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
  • Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
  • Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

Voraussetzungen

Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Realschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Realschule entsprechen wird. Die Anforderungen der Realschule erfüllt Ihr Kind üblicherweise, wenn es in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens "befriedigend" erreicht hat. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient dabei als Orientierungshilfe.

Falls Ihr Kind eine Empfehlung für ein Gymnasium oder eine Werkrealschule/Hauptschule erhalten hat, können Sie es dennoch an einer Realschule anmelden.

Hinweis: Die Werkrealschule/Hauptschule und die Gemeinschaftsschule sind in der Empfehlung für die Realschule jeweils mit eingeschlossen.

Die Grundschulempfehlung hat als Ziel, jedem Kind die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann. Damit ist eine Förderung gemeint,die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über noch unterfordert.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Gegen die Grundschulempfehlung kann kein förmlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.