Bürgerbüro | |
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Mo - Fr | 7.30 - 12.00 Uhr |
Mo | 15.00 - 18.00 Uhr |
Nachmittag nur nach Vereinbarung | |
Do | 15.00 - 18.00 Uhr |
Rathaus | |
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Mo - Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Do | 16.00 - 18.00 Uhr |
Die Agentur für Arbeit kann eine Vereinbarung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit Ihnen abschließen (Eingliederungsvereinbarung). Darin legt sie zusammen mit Ihnen die für Sie geeigneten Maßnahmen zur Eingliederung fest. Ein Teil davon kann auch sein, eine Arbeitsgelegenheit anzunehmen.
Mit den Arbeitsgelegenheiten sollen zusätzliche öffentliche Aufgaben erledigt werden, die ohne diese Arbeitskräfte nicht zu leisten wären. Sie selbst können
Dadurch wird es für Arbeitgeber attraktiver, Sie einzustellen.
Während Sie an einer Arbeitsgelegenheit teilnehmen, erhalten Sie keinen Arbeitslohn, sondern eine Entschädigung für den Mehraufwand.
Hinweis: Wenn Sie eine Arbeitsgelegenheit annehmen, erhalten Sie weiterhin Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie bleiben auch kranken- und pflegeversichert. Die Mehraufwandsentschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Arbeitsgelegenheiten gibt es beispielsweise bei Gemeinden, Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden. Arbeitsgelegenheiten dürfen
Das Jobcenter entscheidet über die
Es richtet sich dabei nach Ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen.
Die zuständige Stelle vermittelt Sie aufgrund der mit Ihnen getroffenen Eingliederungsvereinbarung in eine passende Arbeitsgelegenheit.
Achtung: Verweigern Sie eine zumutbare Arbeitsgelegenheit, kann die zuständige Stelle Ihr Arbeitslosengeld II kürzen.
Sollten Unterlagen nötig sein, informiert Sie das Jobcenter darüber.
Sie bekommen Arbeitslosengeld II.
Hinweis: Arbeitsgelegenheiten werden nur unter folgenden Voraussetzungen eingesetzt:
Calwer Str. 1
71034 Böblingen
Mo - Mi und Fr 7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Do 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(ab 17.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung)